Allgemeiner Hinweis
Zuständig für die Koordination der Gutachten ist das MBM – Ihr zuverlässiger Ansprechpartner rund um Ihr Gutachten. Gutachtenaufträge werden von uns geprüft und von erfahrenen Gutachtern und Gutachterinnen durchgeführt, die die fachliche Verantwortung für die erstellten Gutachten tragen.
Bestellung Gutachter/in
Grundlage für ein Gutachten, das im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erstellt werden soll, ist der vom Gericht erlassene Beweisbeschluss. Der Beweisbeschluss wird abgestimmt von den Anwälten beider Parteien und legt einen Gutachter oder ein spezielles Fachgebiet fest, in dem die Begutachtung durchgeführt werden soll.
Vorschlag zur Begutachtung
Es kann vorkommen, dass bei Beginn eines Gutachtenauftrages noch nicht abschließend geklärt ist, was genau in welchem Umfang und durch welche Fachgebiete begutachtet werden muss. Daher ist es möglich, dass wir den Gutachtenauftrag zunächst zur Klärung des Ablaufs der Begutachtung erhalten. Im Zuge einer ärztlichen Prüfung erfassen wir vom MBM den medizinischen Inhalt und erstellen einen Vorschlag zur Begutachtung.Stimmt der Auftraggeber unserem Vorschlag zu, wird der/die vorgeschlagene
Gutachter/in beauftragt.
Gutachtenauftrag und -planung
Nach Erteilung des Auftrags wird uns die Akte per Post zugestellt. Im Anschluss erfolgt, gemeinsam mit dem/der zuständigen Fachgutachter/in, die Prüfung des Gutachtenauftrags und der Umfang der Begutachtung wird detailliert abgestimmt. Danach nehmen wir Kontakt mit dem Gericht auf, um den Umfang und die Begutachtungen sowie den/die zu bestimmende/n Gutachter/innen bekannt zu geben und vom Gericht bestimmen zu lassen. Diese Entscheidung wird dann nochmals mit den Parteien abgestimmt. Anschließend können die von uns benötigten Unterlagen angefordert werden und die erforderliche/n Begutachtung/en geplant werden.
Koordination
Wenn das Gericht die Freigabe erteilt hat, koordinieren wir den/die Begutachtungstermin(e) und teilen Ihnen sowie dem Gericht diese schriftlich mit. Es ist durchaus möglich, dass zwischen dem ersten Beweisbeschluss und der Einbestellung, durch die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, bis zu 2 – 3 Monate vergehen können.
Terminabsprachen
Wenn Sie von uns Ihre Einbestellung zur Begutachtung erhalten haben, möchten wir Sie bitten, uns diesen Termin nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail zu bestätigen.
Bitte teilen Sie uns auch eine Telefonnummer mit, unter der Sie für uns für den Fall notwendiger Änderungsabsprachen erreichbar sind.
Haben Sie an dem von uns vorgeschlagenen Termin keine Zeit, möchten wir Sie bitten, uns dies rechtzeitig schriftlich, gerne auch per E-Mail, mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann einen neuen Termin vorschlagen. Da wir dem Gericht ggf. nachweisen müssen, warum ein vereinbarter Termin nicht eingehalten wurde, müssen wir im Falle einer Terminabsage auf einer schriftlichen Information bestehen, eine telefonische Absage allein ist nicht ausreichend.
Sollten mehrere Tage zur Begutachtung erforderlich sein/werden, sind wir Ihnen auf Wunsch gerne mit einer Hotelempfehlung in Koblenz oder der Umgebung behilflich.
Begutachtungstag
Bitte melden Sie sich am Begutachtungstag bzw. den Begutachtungstagen an der/den im Ablaufplan angegebenen Stelle/n. Den Ablaufplan des MBM haben wir ähnlich einem
Stundenplan konzipiert, sodass Sie immer genau wissen, zu welcher Uhrzeit Sie sich an der jeweiligen Stelle melden müssen.
Da einige Begutachtungen, je nach medizinischem Fachgebiet, viel Zeit in Anspruch nehmen können, kalkulieren wir die Zeitabstände großzügig – so haben Sie Zeit für
eine kurze Pause zwischen den einzelnen Terminen.
Hinweis zu Labor/Partner
Falls notwendig, beauftragen wir das Labor Koblenz, als unseren Partner, mit der Untersuchung.
Fragebögen/Datenschutzerklärung
Im Vorfeld Ihrer Begutachtung erhalten Sie von uns Fragebögen sowie die zwingend erforderliche Datenschutzerklärung. Bitte bringen Sie diese erst am/an den Begutachtungstag(en) mit. Die Originale verbleiben bis zum letzten Termin der Begutachtung(en) in Ihrer Hand. Unsere Begutachtungsstellen machen sich entweder eine Kopie oder die Dokumente werden digital erfasst. Bitte behalten Sie die Originale also immer bei sich.
Anwesenheitsbescheinigung
Nach Abschluss der Begutachtung(en) erstellen wir Ihnen, falls erforderlich, gerne eine Anwesenheitsbescheinigung.
Und wie geht es weiter?
Das oder die Gutachten werden nach Fertigstellung direkt an unseren Auftraggeber, das Gericht, geschickt. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin erhält anschließend vom Gericht das oder die Gutachten. Eine Übermittlung des oder der Gutachten an Sie persönlich ist nicht statthaft.
Sie haben noch Fragen?
Sollten Sie zum Ablauf der Begutachtung beim MBM noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne – auch im Vorfeld Ihrer Begutachtung – an.